Im Namen unseres Mandanten Oliver Pocher nehmen wir zur mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage vor dem Landgericht Hamburg in der Sache Wünsche ./. Pocher (Az. 324 O 195/20) wie folgt Stellung:
Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts die einstweilige Verfügung aufzuheben.
Damit ist das gerichtliche Verbot, dass unser Mandant nicht über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Instagram-Account von Anne Wünsche sprechen darf, gegenstandslos.
Dr. Patricia Cronemeyer
Rechtsanwältin